Die Beschlussvorlagen für den HA gingen alle einstimmig durch.
Bei der Berufung des Seniorenbeirates wurde darauf hingewiesen, dass der Sprecher und Vertreter im HA nicht ständig anwesend ist, sondern nur wenn TOP die Belange der Senioren betreffen. Bei der Änderung des Allgemeinen Straßenbaubeitragssatzung hat sich nur Fr. Dr. Seidel enthalten, die meinte die Gemeinde würde durch die Umwidmung der Heinrich‐Heine‐Straße von einer Anliegerstraße in eine Haupterschließungsstraße, noch mehr Verkehr in diese Straße umleiten. Tatsächlich folgt die Umwidmung nur den tatsächlichen Gegebenheiten. In der Heinrich Heine Straße ist Gewerbe, die Kita und der Bus fährt dort. Es ist eine wichtige Querverbindung des allgemeinen Zeuthener Verkehrs. Keinesfalls handelt es sich um eine alleinige Anliegerstraße, die ausschließlich von den dort wohnenden Bürgern genutzt wird. Also muss sich auch die Allgemeinheit an den Ausbaukosten beteiligen, die ansonsten im Wesentlichen von den Anliegern allein zu tragen wären.

Die Vergabe des Grundstücks Kastanienpassage wurde einstimmig aber ohne eigenes Votum und ohne Beratung dazu für die GVT empfohlen. Ebenso das Ausbauprogramm für die Heinrich Heine Straße. Hier wird die Verwaltung für die GVT noch einarbeiten, dass der Landesstraßenbaubetrieb sich einverstanden erklärt hat, das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben, wenn der Gehweg außerhalb der Baumkessel auf 2m verbreitert wird.

Die CDU will unbedingt eine Anwohnerversammlung und verkennt dabei, dass der Straßenbaulastträger nicht die Gemeinde Zeuthen ist. Der Bauträger wird ohnehin eine Anwohnerversammlung durchführen, diese ist vorgeschrieben.

Unser Antrag zur Elektromobilität wird von der GVT in den FA verwiesen werden.

Der Antrag zur Planung eines „qualitativ hochwertigen“ Spielplatzes wurde in die GVT verwiesen.

Der SPD Antrag zur Ordnungsinitiative wird ebenfalls in der GVT beraten werden.