Am 9. März traf sich der Finanzausschuss zur turnusmäßigen Sitzung. Zunächst stand der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 auf der Agenda.

Zeuthen ist bei den Jahresabschlüssen – wie auch andere Gemeinden in der Umgebung – um mehrere Jahre hinterher – aufgrund der Einführung der Doppik (finanziellen und digitalen Buchführung) und zu geringem Personal. Dieses wurde schon im vergangenen Jahr angesprochen, durch die Schaffung der Controllerin-Stelle in der Finanzverwaltung können jetzt die vergangenen Jahre aufgearbeitet werden. Hier wurde von der SPD-Fraktion und den Grünen vorgeschlagen, temporär zusätzliche Hilfe (durch zeitlich befristete Anstellung oder Dienstleistungen) zu erhalten, um die Jahresabschlüsse der Folgejahre zu beschleunigen. Im Moment sieht der Plan vor, bis zum Jahr 2019 die Jahresabschlüsse abzuarbeiten. Allerdings ist es dann nicht möglich, auf Grundlage des Jahresabschlusses Rückschlüsse für die aktuelle Haushaltsplanung zu ziehen. Dieses sollte beschleunigt werden.

Der Jahresabschluss 2012 wurde bei einer Enthaltung bestätigt, ebenso die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2012.

Nächster Punkt war die Aufhebung der Haushaltssperre für die Aufwendungen im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind im Haushalt 15000 € eingestellt, 9700 € sind bereits verplant, können aber nicht ausgegeben werden. Frau Weller informierte, dass Haushaltssperrungen – nach Information der Kommunalverwaltung – nur durch den Beschluss einer veränderten Haushaltssatzung aufgehoben werden können. Haushaltssperrungen in der Haushaltssatzung festzuhalten ist unüblich. Insofern muss die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung im April einen entsprechenden Beschluss fassen.

Die Ausschreibung des Grundstücks Dorfaue 1 am Siegertplatz war der nächste Punkt. Am Siegertplatz wurde in der Vergangenheit wiederholt das Grundstück zur Errichtung eines Restaurants ausgeschrieben. Ein vorliegendes Angebot wurde von der Mehrheit der Gemeindevertreter nicht akzeptiert – daher der Antrag auf Neu-Ausschreibung. Die SPD-Fraktion ist nun der Auffassung, das über die Gestaltung des Siegertplatzes neu nachgedacht werden sollte. Nachdem es zu keiner Einigung über die Konditionen gekommen war, regen wir an, die Gestaltung des Siegertplatzes neu zu diskutieren. Eine gastronomische Einrichtung sollte in jedem Fall einen Außenausschank (Biergarten, Eisverkauf etc.) beinhalten, außerdem ist ein Tretbootverleih denkbar sowie andere Freizeitmöglichkeiten für die Zeuthener Bürger und Gäste. Auf dieser Grundlage wurde angeregt und mit der Mehrheit des Ausschusses beschlossen, die Fläche zunächst so zu belassen, und baldmöglichst einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion zu diskutieren, zu beschließen und das Grundstück zu den entsprechenden Bedingungen neu auszuschreiben.

Beim Tagesordnungspunkt Verkauf des Grundstückes Teltower Str. 10 stellte die SPD-Fraktion den Antrag, diesem nicht zuzustimmen. Als Grundlage regt die Fraktion – unterstützt von den Grünen – an, ab sofort keine gemeindeeigenen Grundstücke mehr zu verkaufen. Für zu verkaufende Grundstücke solle entweder ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden, oder – bevorzugter Weise, die Fläche bzw. Grundstücke zur Schaffung von kommunalem Wohnraum genutzt werden. Dazu gibt es beispielsweise bei dem Grundstück in der Teltower Straße Gelegenheit. Entsprechend wurde beschlossen, das Grundstück nicht zu verkaufen. Eine weitergehende Diskussion zu den gemeindeeigenen Grundstücken und zur weiteren Vorgehensweise wird von der SPD als Beschlussantrag vorbereitet und in der nächsten Sitzung diskutiert werden.

Zur Information der Verwaltung zu den außerplanmäßigen Ausgaben und zu den aufgewendeten Kosten zur Sicherung der Sporthalle der Grundschule gab es Dank der Fraktion für die Verwaltung für die Sicherstellung eines Sportunterrichts während der Sperrung der Halle.

 

Heiko Witte, 12. März 2017

 

Hauptausschuss vom 09.02.2017

 

Auf der TO stand zunächst die Verlängerungsoption für die Essensversorgung durch die WSG zu entscheiden. Die Qualität und die Zufriedenheit der Eltern mit dem Essen sind wohl gut. Es gibt auch keine Alternative zu der Essensversorgung durch die WSG. Allerdings wurde eine Preissteigerung (die im Vertrag nach drei Jahren vereinbart ist) angekündigt, die gesondert kalkuliert und vereinbart werden wird. Die Verlängerung wurde einstimmig für die GVT empfohlen.

In der kommenden GVT wird auch über die Festsetzung der häuslichen Ersparnis für das Essen in den Kitas und der Schule beraten werden. Hier gab es eine lange Diskussion über die vorgelegten Unterlagen, die für die meisten Mitglieder des HA unverständlich und nicht nachvollziehbar waren. Wir hatten im SBKA eine Präsentation und Erklärung dieser Kalkulation und letzten Endes ist die Festsetzung eine Entscheidung der GVT, was hier angemessen ist. Orientieren soll sich dieser Betrag an den Kosten für die Lebensmittel, die Küchen- und Geräteabnutzung und den Energieverbrauch. Daher hat die Verwaltung den Caterer gebeten, eine Berechnung vorzulegen, von welchen Kosten hier auszugehen ist. Ein Caterer kann dann noch einen Rationalisierungsaufschlag berechnen, weil es kostengünstiger ist, viele Essen zu kochen, als nur ein einzelnes. Diese Beträge mit den entsprechenden Mehrwertsteuerbeträgen wurden in einer Liste dargestellt, die dem vorgeschlagenen Betrag von 2,20 € (bzw. 2,40 € ab 2017) zugrunde liegt. Neben den Verständnisproblemen ging die Diskussion auch darum, dass in Wildau und Schulzendorf die häusliche Ersparnis wohl wesentlich geringer angesetzt wird (1,80 €). Dies könnte daran liegen, dass die Qualitätsanforderungen für das Essen in Zeuthen sehr hoch sind. Wir bieten auch vegetarisches Essen an, die Zutaten kommen aus der Region, die vorgeschriebenen Warmhaltezeiten sind sehr gering und es wird auf Allergiker und besondere Bedürfnisse Rücksicht genommen. Die BV wurde mit einer Gegenstimme für die GVT empfohlen.

Die Gefahren und Risikoanalyse wurde einstimmig für die GVT empfohlen. Ebenso das Ausbauprogramm für den Straßenbauim Wohnbereich Hochland 1.

Der Antrag der Bürgermeisterin, die Haushaltssperre für die Öffentlichkeitsarbeit aufzuheben, wurde mit 4 + und zwei Enthaltungen weitergeleitet.

Dabei wurde länger darüber diskutiert, ob es sich hier um eine Haushaltssperre oder einen Sperrvermerk handeln muss. Die Kämmerin ist mit der Aufsichtsbehörde in Verhandlungen. Wir haben uns in der Haushaltssatzung auf die Paragraphen des KVerfG bezogen, so dass eindeutig ist, das wir in der Satzung beabsichtigt haben, Sperren zu benennen, die bei Bedarf durch GVT Beschluss aufgehoben werden können. Die Aufsichtsbehörde ist der Ansicht, die Sperren seien in der Satzung festgeschrieben und können nur durch eine Änderung der gesamten Haushaltssatzung, also im Rahmen eines Nachtragshaushalts aufgehoben werden.

Unter Sonstiges wurde dann noch darüber beraten, ob es vergaberechtlich problematisch sein könnte, wenn der Gutachter, der den Schaden an der Turnhalle untersucht hat, für die Planungsleistungen beauftragt werden würde. Es gäbe seit 2016 neue Vorschriften, die dies verbieten. Dies soll noch einmal geprüft werden.