Am 9. März traf sich der Finanzausschuss zur turnusmäßigen Sitzung. Zunächst stand der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 auf der Agenda.

Zeuthen ist bei den Jahresabschlüssen – wie auch andere Gemeinden in der Umgebung – um mehrere Jahre hinterher – aufgrund der Einführung der Doppik (finanziellen und digitalen Buchführung) und zu geringem Personal. Dieses wurde schon im vergangenen Jahr angesprochen, durch die Schaffung der Controllerin-Stelle in der Finanzverwaltung können jetzt die vergangenen Jahre aufgearbeitet werden. Hier wurde von der SPD-Fraktion und den Grünen vorgeschlagen, temporär zusätzliche Hilfe (durch zeitlich befristete Anstellung oder Dienstleistungen) zu erhalten, um die Jahresabschlüsse der Folgejahre zu beschleunigen. Im Moment sieht der Plan vor, bis zum Jahr 2019 die Jahresabschlüsse abzuarbeiten. Allerdings ist es dann nicht möglich, auf Grundlage des Jahresabschlusses Rückschlüsse für die aktuelle Haushaltsplanung zu ziehen. Dieses sollte beschleunigt werden.

Der Jahresabschluss 2012 wurde bei einer Enthaltung bestätigt, ebenso die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2012.

Nächster Punkt war die Aufhebung der Haushaltssperre für die Aufwendungen im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind im Haushalt 15000 € eingestellt, 9700 € sind bereits verplant, können aber nicht ausgegeben werden. Frau Weller informierte, dass Haushaltssperrungen – nach Information der Kommunalverwaltung – nur durch den Beschluss einer veränderten Haushaltssatzung aufgehoben werden können. Haushaltssperrungen in der Haushaltssatzung festzuhalten ist unüblich. Insofern muss die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung im April einen entsprechenden Beschluss fassen.

Die Ausschreibung des Grundstücks Dorfaue 1 am Siegertplatz war der nächste Punkt. Am Siegertplatz wurde in der Vergangenheit wiederholt das Grundstück zur Errichtung eines Restaurants ausgeschrieben. Ein vorliegendes Angebot wurde von der Mehrheit der Gemeindevertreter nicht akzeptiert – daher der Antrag auf Neu-Ausschreibung. Die SPD-Fraktion ist nun der Auffassung, das über die Gestaltung des Siegertplatzes neu nachgedacht werden sollte. Nachdem es zu keiner Einigung über die Konditionen gekommen war, regen wir an, die Gestaltung des Siegertplatzes neu zu diskutieren. Eine gastronomische Einrichtung sollte in jedem Fall einen Außenausschank (Biergarten, Eisverkauf etc.) beinhalten, außerdem ist ein Tretbootverleih denkbar sowie andere Freizeitmöglichkeiten für die Zeuthener Bürger und Gäste. Auf dieser Grundlage wurde angeregt und mit der Mehrheit des Ausschusses beschlossen, die Fläche zunächst so zu belassen, und baldmöglichst einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion zu diskutieren, zu beschließen und das Grundstück zu den entsprechenden Bedingungen neu auszuschreiben.

Beim Tagesordnungspunkt Verkauf des Grundstückes Teltower Str. 10 stellte die SPD-Fraktion den Antrag, diesem nicht zuzustimmen. Als Grundlage regt die Fraktion – unterstützt von den Grünen – an, ab sofort keine gemeindeeigenen Grundstücke mehr zu verkaufen. Für zu verkaufende Grundstücke solle entweder ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden, oder – bevorzugter Weise, die Fläche bzw. Grundstücke zur Schaffung von kommunalem Wohnraum genutzt werden. Dazu gibt es beispielsweise bei dem Grundstück in der Teltower Straße Gelegenheit. Entsprechend wurde beschlossen, das Grundstück nicht zu verkaufen. Eine weitergehende Diskussion zu den gemeindeeigenen Grundstücken und zur weiteren Vorgehensweise wird von der SPD als Beschlussantrag vorbereitet und in der nächsten Sitzung diskutiert werden.

Zur Information der Verwaltung zu den außerplanmäßigen Ausgaben und zu den aufgewendeten Kosten zur Sicherung der Sporthalle der Grundschule gab es Dank der Fraktion für die Verwaltung für die Sicherstellung eines Sportunterrichts während der Sperrung der Halle.

 

Heiko Witte, 12. März 2017

 

Hauptausschuss vom 09.02.2017

 

Auf der TO stand zunächst die Verlängerungsoption für die Essensversorgung durch die WSG zu entscheiden. Die Qualität und die Zufriedenheit der Eltern mit dem Essen sind wohl gut. Es gibt auch keine Alternative zu der Essensversorgung durch die WSG. Allerdings wurde eine Preissteigerung (die im Vertrag nach drei Jahren vereinbart ist) angekündigt, die gesondert kalkuliert und vereinbart werden wird. Die Verlängerung wurde einstimmig für die GVT empfohlen.

In der kommenden GVT wird auch über die Festsetzung der häuslichen Ersparnis für das Essen in den Kitas und der Schule beraten werden. Hier gab es eine lange Diskussion über die vorgelegten Unterlagen, die für die meisten Mitglieder des HA unverständlich und nicht nachvollziehbar waren. Wir hatten im SBKA eine Präsentation und Erklärung dieser Kalkulation und letzten Endes ist die Festsetzung eine Entscheidung der GVT, was hier angemessen ist. Orientieren soll sich dieser Betrag an den Kosten für die Lebensmittel, die Küchen- und Geräteabnutzung und den Energieverbrauch. Daher hat die Verwaltung den Caterer gebeten, eine Berechnung vorzulegen, von welchen Kosten hier auszugehen ist. Ein Caterer kann dann noch einen Rationalisierungsaufschlag berechnen, weil es kostengünstiger ist, viele Essen zu kochen, als nur ein einzelnes. Diese Beträge mit den entsprechenden Mehrwertsteuerbeträgen wurden in einer Liste dargestellt, die dem vorgeschlagenen Betrag von 2,20 € (bzw. 2,40 € ab 2017) zugrunde liegt. Neben den Verständnisproblemen ging die Diskussion auch darum, dass in Wildau und Schulzendorf die häusliche Ersparnis wohl wesentlich geringer angesetzt wird (1,80 €). Dies könnte daran liegen, dass die Qualitätsanforderungen für das Essen in Zeuthen sehr hoch sind. Wir bieten auch vegetarisches Essen an, die Zutaten kommen aus der Region, die vorgeschriebenen Warmhaltezeiten sind sehr gering und es wird auf Allergiker und besondere Bedürfnisse Rücksicht genommen. Die BV wurde mit einer Gegenstimme für die GVT empfohlen.

Die Gefahren und Risikoanalyse wurde einstimmig für die GVT empfohlen. Ebenso das Ausbauprogramm für den Straßenbauim Wohnbereich Hochland 1.

Der Antrag der Bürgermeisterin, die Haushaltssperre für die Öffentlichkeitsarbeit aufzuheben, wurde mit 4 + und zwei Enthaltungen weitergeleitet.

Dabei wurde länger darüber diskutiert, ob es sich hier um eine Haushaltssperre oder einen Sperrvermerk handeln muss. Die Kämmerin ist mit der Aufsichtsbehörde in Verhandlungen. Wir haben uns in der Haushaltssatzung auf die Paragraphen des KVerfG bezogen, so dass eindeutig ist, das wir in der Satzung beabsichtigt haben, Sperren zu benennen, die bei Bedarf durch GVT Beschluss aufgehoben werden können. Die Aufsichtsbehörde ist der Ansicht, die Sperren seien in der Satzung festgeschrieben und können nur durch eine Änderung der gesamten Haushaltssatzung, also im Rahmen eines Nachtragshaushalts aufgehoben werden.

Unter Sonstiges wurde dann noch darüber beraten, ob es vergaberechtlich problematisch sein könnte, wenn der Gutachter, der den Schaden an der Turnhalle untersucht hat, für die Planungsleistungen beauftragt werden würde. Es gäbe seit 2016 neue Vorschriften, die dies verbieten. Dies soll noch einmal geprüft werden.…

Top 1 ‐ Tagesordnung wurde bestätigt

Top 2 ‐ Protokoll vom 16.02.2016 wurde mit einer kleinen Ergänzung bestätigt

Top 3 ‐ Einwohnerfragestunde, es gab keine Wortmeldungen

Top 4 ‐ Information Vorstellung Planung Ausbau Forstallee (im Abschnitt Schulzendorfer Straße bis Mittelpromenade)

Die Planung wurde in mehreren Varianten vorgestellt (Erhalt aller Bäume, Erhalt der meisten Bäume, Erhalt einseitige Baumreihe, komplette Neupflanzung). Für den Ausschuss wurde als wichtig hervorgehoben, dass die Forstallee Schulweg ist, Strecke für den Busverkehr ist sowie erheblichen Sammelcharakter für die Anliegerstraßen hat. Ein Minimalausbau wurde daher nicht gewünscht, sondern ein den Ansprüchen an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gerechter Ausbau. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Ausbaus liegen zwischen 500.000 und 550.000 Euro.

Im Rahmen des Ausbaus wird ein wesentliches Problem der Entwässerung über den Ebbegraben baulich mit gelöst. Der Ebbegraben erhält sozusagen einseitige Spundwände aus Gabionen, um seine Ablaufqualitäten zu verbessern, zudem wird die Entwässerung der Forstallee über Regenwassermulden (im Bereich zwischen Schulzendorfer Straße und dem Einzelhandel) und Regenwasserkanäle (östlich des Einzelhandels) hergestellt. Zudem ist geplant, hinter dem Einzelhandel ein Regenrückhaltebecken zu errichten. Somit kann für das gesamte Gebiet, an das der Ebbegraben im Bereich Zeuthen angeschlossen ist, die Regenentwässerung abgeschlossen werden.

Eine Einwohnerversammlung zum Ausbau der Forstallee ist erst vorgesehen, wenn auch der mittlere Abschnitt der Forstallee (zwischen Mittelpromenade und Weichselstraße) vorbeplant ist.

Die Beschlussvorlagen für den HA gingen alle einstimmig durch.
Bei der Berufung des Seniorenbeirates wurde darauf hingewiesen, dass der Sprecher und Vertreter im HA nicht ständig anwesend ist, sondern nur wenn TOP die Belange der Senioren betreffen. Bei der Änderung des Allgemeinen Straßenbaubeitragssatzung hat sich nur Fr. Dr. Seidel enthalten, die meinte die Gemeinde würde durch die Umwidmung der Heinrich‐Heine‐Straße von einer Anliegerstraße in eine Haupterschließungsstraße, noch mehr Verkehr in diese Straße umleiten. Tatsächlich folgt die Umwidmung nur den tatsächlichen Gegebenheiten. In der Heinrich Heine Straße ist Gewerbe, die Kita und der Bus fährt dort. Es ist eine wichtige Querverbindung des allgemeinen Zeuthener Verkehrs. Keinesfalls handelt es sich um eine alleinige Anliegerstraße, die ausschließlich von den dort wohnenden Bürgern genutzt wird. Also muss sich auch die Allgemeinheit an den Ausbaukosten beteiligen, die ansonsten im Wesentlichen von den Anliegern allein zu tragen wären.

Die Vergabe des Grundstücks Kastanienpassage wurde einstimmig aber ohne eigenes Votum und ohne Beratung dazu für die GVT empfohlen. Ebenso das Ausbauprogramm für die Heinrich Heine Straße. Hier wird die Verwaltung für die GVT noch einarbeiten, dass der Landesstraßenbaubetrieb sich einverstanden erklärt hat, das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben, wenn der Gehweg außerhalb der Baumkessel auf 2m verbreitert wird.

Die CDU will unbedingt eine Anwohnerversammlung und verkennt dabei, dass der Straßenbaulastträger nicht die Gemeinde Zeuthen ist. Der Bauträger wird ohnehin eine Anwohnerversammlung durchführen, diese ist vorgeschrieben.

Unser Antrag zur Elektromobilität wird von der GVT in den FA verwiesen werden.

Der Antrag zur Planung eines „qualitativ hochwertigen“ Spielplatzes wurde in die GVT verwiesen.

Der SPD Antrag zur Ordnungsinitiative wird ebenfalls in der GVT beraten werden.

TOP 1 Tagesordnung/Beschlussfähigkeit

Es waren 5 von 7 Mitglieder anwesend, Herr Itzeck und Herr Hemke fehlten ohne Sendung von
Ersatz. Die Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2 Protokoll
Streichung eines Halbsatzes, ansonsten einstimmig beschlossen.

TOP 3 Einwohnerfragestunde
Keine Anmerkungen, da allgemein bekannt ist, dass sich die Einwohner zu den jeweiligen TOPs
äußern dürfen.

TOP 4 Zustimmung der Gemeinde Zeuthen zum Ausbau der L 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen zwischen Alte Poststraße und Friedenstraße durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg,
als Straßenbaulastträger, gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung
Frau Richel vom Landesbetrieb Straßenwesen erläuterte und zeigte die erarbeitete Vorentwurfsplanung. Diese sieht vor, dass alle bestehenden Straßenbäume (249) gefällt werden müssen, um einerseits die reine Baumaßnahme zu gewährleisten und um andererseits den Leitungsbestand der teilweise unterhalb der Wurzeln verläuft, so neu in den Gehweg zu sortieren, dass Neupflanzungen überhaupt wieder möglich sind. Da 500 Bäume als Ersatz zu pflanzen sind, werden 283 Bäume entlang der L401 neu gepflanzt (als Allee) und die übrigen Bäume sollen im Ort
gepflanzt werden. Die Straße wird durchgehend auf 6,50 m ausgebaut.

Es gab zunächst Diskussionen um die Straßenausbaubreite sowie die Notwendigkeit der Fällung der Bestandsbäume. Festzuhalten ist jedoch, dass der Beschluss der GVT zum Erhalt der Allee erfüllt wurde, da eine neue vollständige Allee entsteht, hierfür lediglich punktuell die Gehwegbreite von 1,80 im Bereich der Bäume auf bis zu 1,10 m reduziert wird. Details wie Bauten zur Verkehrsberuhigung etc. können auch nach dem Beschluss gemeinsam besprochen werden, für die weitere Planung und die erforderliche Einleitung des Planfeststellungsverfahrens benötigt der LS jedoch eine Zusage der Gemeinde zum grundsätzlichen geplanten Straßenprofil.

Dem vorliegenden Entwurf wurde bei 2 Enthaltungen einstimmig entsprochen und die Hinweise, dass Details noch zu besprechen sind sowie über die Baumart und Baumgröße noch mit dem LS Festlegungen getroffen werden sollen wurden ebenso an die GVT weitergegeben.

TOP 5 Vergabe des Grundstückes Kastanienpassage
Für die geplante Bebauung des bisher als Schotterparkplatz genutzten Grundstückes Schulstraße am Graben nach entsprechendem Erwerb lagen zwei Bewerbungen vor, deren Vertreter nacheinander
ihr Konzept in Bildern und Plänen vorstellten. Es wurde sich einstimmig für das Konzept des Bewerbers Dr. Hirsch (& Partner) ausgesprochen, welches einen dreigeschossigen Riegelbau vorsieht, dessen Staffelgeschoss sich etwas schräg auf das Gebäude stellt und somit zum Platz hin ausgerichtet ist. Das Nutzungskonzept des offen erscheinenden Gebäudes mit Café, Apotheke, Arztpraxen und Wohnungen wurde ebenso wie das äußere Erscheinungsbild allseits gelobt und dementsprechend weiterempfohlen. In der GVT wird es hierzu eine Beschlussvorlage geben.

TOP 6 2. Änderungssatzung zur Allgemeinen Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Zeuthen

Da neue Straßen aus dem Zeuthener Winkel in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden müssen und die Heinrich‐Heine‐Straße längst überfällig von der Kategorie Anliegerstraße in die Kategorie Haupterschließungsstraße wechselt, ist dies ein rein formaler Akt. Die H.‐Heine‐Str. ist längst keine reine Anliegerstraße mehr (Supermarkt, Durchfahrt zw. Seestraße und Nordschranke, Kita, Buslinie,…) und die Neueinstufung hat für die Anlieger im Rahmen des bevorstehenden Ausbaus finanzielle Vorteile, da der Anteil der Gemeinde an den Ausbaukosten prozentual höher wird. Auch hier wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen.


TOP 7 Ausbauprogramm für den Straßenausbau der Heinrich‐Heine‐Straße zwischen Schillerstraße und Seestraße (2.BA)
Die Planung für den 2. BA wurde vorgestellt, auf der bereits vergangenen Einwohnerversammlung waren die Inhalte im Wesentlichen bereits bekannt. In Verbindung mit dem bisherigen
Buslinienverlauf gab es hierzu Rückfragen. Die Planung wurde einstimmig weiterempfohlen und es wurde darauf verwiesen, dass Fragen zum Buslinienverkehr in der Ortsentwicklungsausschusssitzung im Mai gestellt werden können, da dann die RVS anwesend sein wird.


TOP 8 Planung Spielplatz‐Umgestaltung in der Schulstraße
Dem Antrag der Fraktion Grüne/FDP wurde einstimmig zugestimmt. Dennoch wurden die Bedenken zum Standort bzgl. benachbarter Wohnhäuser sowie Nähe zur Schule geäußert. Es wurde angeregt, dass dies nicht der vorerst letzte Spielplatz in Zeuthen ist, der angefasst wird.


TOP 9 Sonstiges
Es gab Rückfragen bezüglich des geplanten Baubeginns des REWE‐Marktes sowie die Anregung, dass REWE als Green Building evtl. eine Stromzapfstelle für Elektrofahrzeuge errichten könnte.