Beitrag von Heiko Witte, Vorsitzender SPD-Fraktion:

„Wenn das so weitergeht, muss ich aufgeben!“ Diesen Satz hören wir derzeit immer wieder. Restaurantbetreiber, Kleinunternehmer und andere Gewerbetreibende haben seit dem letzten November empfindliche Einnahmeausfälle erlitten. Außerdem ändert sich das Konsumverhalten der BürgerInnen. Lieferdienste sehen wir tagtäglich in unseren Straßen. Die Folge: Viele Läden werden schließen müssen und unser Zeuthen versinkt im Dornröschenschlaf. Wir müssen etwas tun, um dem kleinen, aber wichtigen Gewerbe in Zeuthen das Überleben zu ermöglichen!

Im ersten Lockdown wurde von der Zeuthener Gemeindevertretung ein Hilfspaket verabschiedet und Gewerbetreibenden Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Viele Gewerbetreibende in Zeuthen haben das Geld gut gebrauchen können.

Jetzt ist es Zeit, eine weitere Unterstützung zu beschließen! Unser Zeuthen lebt durch die vielen verschiedenen Geschäfte und Restaurants. Von den in 2020 beschlossenen 100.000 Euro Soforthilfen wurden nur 55.000 Euro ausgezahlt! Wir haben daher einen neuen Hilfsfonds für 2021 in Höhe von 50.000 Euro vorgeschlagen und wollen eine Ausgabe von Gutscheinen für lokale Gewerbetreibende und Restau- rants! Diese sollen dann vor allem an ErzieherInnen und LehrerInnen sowie Ehrenamtliche vergeben werden.

Außerdem wollen wir alle ZeuthenerInnen für unsere örtlichen Gewerbe interessieren. Nach Aufhebung der Beschränkungen soll es ein „Zeuthen-Wochenende“ als Marktplatz Zeuthener Gewerbetreibender geben. Wir wollen den BürgerInnen auf diesem Weg zeigen, dass vor Ort einkaufen möglich ist!

Für unsere Region ZEWS haben wir ein Modellprojekt angeregt, um eine kontrollierte Öffnung zu erreichen. Mit überall verfügbaren Schnelltests und Hygienekon- zepten wollen wir erreichen, dass Gewerbetreibende trotz Einschränkungen ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Ebenso müssen innerhalb des Modellprojekts auch Vereine, Jugendclub und andere Ehrenamtliche aktiv werden können.

Nichts los in der Miersdorfer Chaussee

Auch wenn die Gemeindevertretersitzung im März viele Themen auf der Tagesordnung hatte, geht es beim wichtigsten Thema, einer neuen Grundschule, nicht in der gewünschten Schnelligkeit voran. Wir müssen damit rechnen, dass die Realisierung einer zweizügigen Grundschule der Evangelischen Schulstiftung erst ab Schuljahr 2024/25 möglich ist. Bis dahin werden möglicherweise Ersatzkapazitäten an der Grundschule am Wald bereitgestellt werden müssen, da wir in jedem neuen Schuljahr mit einer fünfzügigen ersten Klasse rechnen können. Wir werden uns für einen zügigen Entscheidungsprozess einsetzen. In einer jüngsten Beratung zum Thema Grundschule hat der Bürgermeister auch die Errichtung einer einzügigen Grundschule am Standort der Paul-Dessau-Schule vorgeschlagen, die zusätzlichen Gebäude könnten auf dem jetzigen Bolzplatz errichtet werden. Damit würde für die Kinder auf der östlichen Seite der Bahn ein Grundschulangebot geschaffen werden. Das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ wäre so realisierbar, ohne den Wald in der Zeuthener Heide in Anspruch zu nehmen.

Als Prämisse für die Entwicklung des Zeuthener Winkels steht für uns: „Die in Zeuthen lebenden Menschen und die Natur müssen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung davon profitieren.“ Ein potentieller Investor hat nun Planungen im Ortentwicklungsausschuss vorgelegt. Wir haben dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Zeuthener Winkel-Mitte zugestimmt. Auf Vorschlag unserer Fraktion stimmten die Gemeindevertreter mehrheitlich dafür, dass in dem Beschluss die deutliche Orientierung auf eine Reduzierung des baulichen Umfangs des bisher favorisierten Entwurfs festgeschrieben wird. Wir wollen eine behutsame und vorsichtige Entwicklung des Gebietes verbunden mit Naturschutz und sozialer Infrastruktur – Schulen, Erholung und Sport – erreichen. Die mit der Wohnbebauung verbundenen zusätzlichen Kapazitäten für soziale und Verkehrsinfrastruktur sollen durch den Investor mitfinanziert werden. Dieses muss in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.

Eine Gestaltung des Bereichs Zeuthener Winkel bietet Möglichkeiten für Sport- und Freizeitplätze für Kinder und Jugendliche. So wurde uns als Gemeindevertreter eine Facharbeit von Oliver Brandt aus der Paul-Dessau-Oberschule überreicht. Hier wird, sehr detailliert ausgearbeitet, ein Skatepark für Jugendliche vorgeschlagen. Ein solches Projekt könnte im Zeuthener Winkel realisiert werden – und würde es gleichfalls ermöglichen, Kinder und Jugendliche an konkreten Projekten in Zeuthen zu beteiligen. Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist auch Thema im Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur. Wir wollen sehr zügig konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten für die Generation schaffen, die auch durch die Corona-Pandemie von großen Einschränkungen betroffen ist.

Für die betroffenen Gewerbetreibenden haben wir ein Unterstützungspaket als Beschlussvorlage eingebracht. Vorgesehen sind u.a. die Wiederaufnahme eines Hilfsfonds für eine Ausgabe von Gutscheinen für lokale Gewerbetreibende an Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie ein „Zeuthen-Wochenende“ im zweiten Halbjahr als Marktplatz Zeuthener Gewerbetreibender.

Weiter voran gingen die Planungen und Aktivitäten zum Radweg an der L402. In Abstimmung zwischen Bürgermeister und Landkreis werden im Frühjahr Förderanträge gestellt werden, um den Radweg möglichst innerhalb des kommenden Jahres zu realisieren. Ebenso gibt es Fortschritte bei der Planung eines interkommunalen Radwegs zwischen Eichwalde und Königs Wusterhausen durch Zeuthen.


Ihre SPD-Fraktion

Heiko Witte, Jörgen Hassler, Jens Burgschweiger…

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sven Herzberger,

bezugnehmend auf § 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Zeuthen stellen wir folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Antwort in der Sitzung der Gemeindevertretung:

Kann die Gemeinde Zeuthen die Realisierung des geplanten Radweges an der L402 aus dem Sonderprogramm des Bundes ︎“Stadt und Land“ rechtzeitig beantragen?
Wie schätzen Sie die Chancen für die Förderung ein?

Begründung bzw. Ausgangssituation:
Im Dezember 2020 hat der Bund das Sonderprogramm ︎“Stadt und Land“ zur Förderung von Investitionen des Radverkehrs mit einem Finanzrahmen von 657 Mio€ bis zum Jahr 2023 aufgestellt, von denen 4,7%, also ca. 30,9 Mio€ auf Brandenburg entfallen. Der Förderrahmen beträgt 75 bis 90 v. H. der förderfähigen Maßnahmen und beinhaltet un- ter anderem eigenständige Radwege. Ziel ist es, ein lückenloses sicheres Radwege- netz zu realisieren und damit Verkehrsverlagerung vom Kfz auf das Rad zu unterstüt- zen.

Zeitgleich erarbeitet der Landkreis LDS die Radverkehrskonzeption 2030, die auch wesentliche überregionale Radverkehrsverbindungen von Zeuthen beinhaltet, z. B. den geplanten Radweg entlang der L402 von Miersdorf Richtung Kiekebusch.

Aufgrund dieser Ausgangslage sowie dem gegenwärtigen Bearbeitungsstand der Planungen an der L402 sehen wir gute Voraussetzungen, sich an dem Förderprogramm zu beteiligen.

Herzliche Grüße
Gez.: Heiko Witte, Jörgen Hassler, Jens Burgschweiger

29.01.2021

Bereits im Jahr 2018 wurde der Beschluss in der Gemeindevertretung Zeuthen zum Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L402 vom Sportplatz Miersdorf bis zum Kreisverkehr (Kreuzung L400/402) gefasst. Im Ausschuss für Ortsentwicklung wurde am 29.10.2019 eine Information zum Arbeits- und Sachstand durch das beauftragte Planungsbüro Voigt Ingenieure Luckau mit Vorstellung der erarbeiteten Varianten gegeben. Seit dem ist kein neuer Sachstand bekannt.

Deshalb wurde am 21.01.2020 an den zuständigen Leiter des Amts für Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Zeuthen, Herrn Schünecke, eine Anfrage mit folgendem Wortlaut per E-Mail versandt:

 

„Sehr geehrter Herr Schünecke,

wir Mitglieder der AG Rad Zeuthen möchten Sie bitten zu prüfen, ob die Gemeinde Zeuthen für den geplanten Bau des Radweges an der L402 zwischen Zeuthen – Miersdorf und dem Kreisverkehr L400 Finanzhilfen des Landkreises über die Strukturfondsrichtlinie beantragen kann.

In der Strukturfondsrichtlinie heißt es:
„Förderbereich 1 (Strukturmaßnahmen): Förderung investiver Strukturmaßnahmen von überregionaler Bedeutung im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald. Gefördert werden Investitionen in das unbewegliche Anlagevermögen (Neubauten, Modernisierungen und grundhafte Sanierungen).“

Der Antrag müsste bis spätestens 15. September des Vorjahres eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis 31.12.2021 gültig.

Zusatzinformation:
In den Fachausschüssen des Kreistages LDS wird aktuell ein Beschluss zur Förderung des Radverkehrs behandelt, der unter anderem folgende Formulierung enthält:
„Aufgrund der Dringlichkeit (BER-Eröffnung am 31.10.2020) setzt sich der Landkreis für den Bau des Radschnellweg Berlin-BER-Waltersdorf-Königs Wusterhausen als vorgezogene Maßnahme ein und nutzt dafür auch die aktuellen finanziellen Förderungen von Bund und Land.“
Wir gehen davon aus, dass der Kreis hier Finanzhilfen aus der „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 – 2030“ des BMIV in Anspruch nehmen könnte.

Wir stehen Ihnen als Gesprächspartner sehr gern jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße,  Beate Burgschweiger

Handy: +4915775173832
Mail: beate.burgschweiger@web.de“                    – 21.01.2020 –

Anfrage an die Verwaltung und den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Herzberger, sehr geehrter Herr  Schünecke,

in den kommenden Jahren stehen beim Ausbau der Straßeninfrastruktur in Zeuthen viele wichtige Maßnahmen an – Hochland, Teichstraße, Gebiet am Heideberg. Dabei gibt es bei solchen Maßnahmen immer wieder Verzögerungen im Zeitplan. Die Anwohner erwarten auf der anderen Seite eine korrekte und glaubwürdige Kommunikation.

Als Anfrage bitte ich sie daher, bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 21. Februar für die im Haushaltsplan 2018 eingeplanten Straßenausbaumaßnahmen (Hochland, Am Pulverberg, Am Kurpark; Teichstraße) einen Zeitplan für Ausschreibung, Abstimmung und Baudurchführung vorzulegen, an dem sich der der Planungs- und Baufortschritt jetzt und in Zukunft nachvollziehen lässt.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Zeitplan einzuhalten?

Antwort des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr Witte,

Sehr geehrte SPD-Fraktion,

Liebe Mitglieder der Gemeindevertretung,

die vom Gemeindevertreter Heiko Witte für die SPD-Fraktion gestellte unter stehende Anfrage zum Straßenausbau in der Gemeinde Zeuthen, beantworte ich wie folgt:

Zu jedem Bauprojekt in der Gemeinde Zeuthen gibt es beim Projektstart eine Zeitplanung. Abhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten kann es während einer Straßenbaumaßnahme jedoch naturgemäß (z.Bsp. durch Witterung usw.)oder aus anderen Gründen zu Verzögerungen im Verlauf Maßnahme kommen. In diesen Fällen kommen wir nicht umhin eine Anpassung der Zeitplanung während der Maßnahme vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es uns in der Vergangenheit nicht immer gut gelungen, die von der Maßnahme betroffenen Zeuthenerinnen und Zeuthener in der geeigneten Weise über diesen Zeitverzug zu informieren. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat sich die Gemeindeverwaltung entschlossen zukünftig über die zeitlichen Planungen der Straßenbaumaßnahmen und auch eventuell entstehende Verzögerungen in übersichtlicher und geeigneter Weise regelmäßig auf der Internetseite „zeuthen.de“ zu informieren. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll in einer vorläufigen Version noch im 1. Quartal 2018 erfolgen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister der Gemeinde Zeuthen in regelmäßigem Turnus über den Fortschritt der Maßnahmen durch das Fachamt informiert.

 

Nachfolgend übermitteln wir Ihnen  die zeitlichen Planungen der benannten Baumaßnahmen in einer aktuellen Übersicht.

 

Wohnbereich Hochland 1.BA Am Pulverberg, Am Kurpark

  1. TA  – Am Kurpark, Am Pulverberg von Große Zeuthener Allee bis Am Pulverberg Haus- Nr. 101/23

Veröffentlichung der Bauleistung:                 19.02.2018

Submission:                                               02.03.2018

Auftragserteilung:                                       04.04.2018

Baubeginn:                                                09.04.2018

geplantes Bauende:                                    30.04.2019

 

  1. TA – Am Pulverberg Haus-Nr. 101/23 bis Dorfstraße

Veröffentlichung der Bauleistung:                 Mai 2018

Submission:                                               Juni 2018

Auftragserteilung:                                       Juli 2018

Baubeginn:                                                September 2018

geplantes Bauende:                        August 2019

                 

Wohnbereich Hochland  2.BA – Ringe

Veröffentlichung der Planungsleistung:         III. Quartal 2018

Auftragserteilung Planungsleistung:              I. Quartal 2019

Anwohnerversammlung:                              I. / II. Quartal 2019

GVT-Beschluss Bauprogramm:                    II. Quartal 2019

 

Wohnbereich Heideberg 1. BA Teichstraße, Waldstraße, Kurze Straße, unbefestigter Straßenabschnitt der Potsdamer Straße

GVT-Beschluss Bauprogramm:                    April 2018

Veröffentlichung der Bauleistung:                 April 2018

Baubeginn:                                                Juni 2018                                

geplantes Bauende:                                    Mai 2019

 

Straßenbau Heinrich-Heine-Straße

Bauende der Gesamtmaßnahme (Los2-WV): Juni 2018